Spanien ist seit 1986 Mitglied der Europäischen Union und hat im Laufe der Zeit sein Rechtssystem in vielen Bereichen den von der EU vorgegebenen Normen angepasst. Vor allem im Immobilien- und Steuerrecht.
Trotzdem gilt es bei Kauf- oder Verkauf einer Spanien-Immobilie die spezifischen spanischen Bestimmungen zu beachten, um einerseits den rechtlichen Anforderungen voll und ganz zu genügen und andererseits die steuerlichen Vorteile in vollem Umfang zu nutzen.
Wir empfehlen deshalb unseren Kunden, sich professionell von einer kompetenten Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Eine gute Rechtsberatung und -gestaltung garantiert Ihnen nicht nur den rechtssicheren Erwerb oder Verkauf einer Immobilie, sondern lässt Sie eine Menge Steuern sparen.
Porta Valencia arbeitet in sämtlichen steuerlichen und rechtlichen Fragen eng mit einer renommierten Kanzlei zusammen, die sich als internationaler Rechtsbeistand im Bereich des spanischen Immobilienrechts bestens bewährt hat.